3 Fragen an Ruth Markwart-Kunas zur Neuberechnung der Grundsteuer

SPD Ottobrunn

Die Grundsteuer musste aufgrund der Grundsteuer-reform neu be-stimmt werden und gilt erstmals 2025. In den letzten Wochen haben die Bürgern ihre Bescheide erhalten. Dazu drei Fragen an Ruth Markwart-Kunas, der Finanzreferentin des Ottobrunner Gemeinderates

Ruth Markwart-Kunas
Ruth Markwart-Kunas

1. Welche Einflussmöglichkeit hatte der Gemeinderat auf die Höhe der Grundsteuer in Ottobrunn?

Jeder Immobilieneigentümer hat aufgrund seiner Angaben einen Grundsteuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Dieser Messbetrag wird entsprechend mit dem Hebesatz multipliziert, daraus ergibt sich die Grundsteuer. Den Hebesatz für die betreffende Kommune legt der Gemeinderat fest.

Der Gemeinderat Ottobrunn hat im November 2024 eine Erhöhung des Hebesatzes von 340 auf 400 Punkte beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig

2. Wovon ließ sich der Gemeinderat bei seinem Beschluss leiten?

Da die Messbeträge durch die Neuberechnung reduziert wurden, war eine Anhebung des Hebesatzes nötig, um die bisherigen Einnahmen zu erreichen (in 2024 waren das 2,7 mio EUR). Aufkommensneutral wäre eine Erhöhung auf 370 Punkte gewesen.

Da jedoch die finanzielle Situation die Gemeinde Ottobrunn zwingt, Investitionen immer mehr über Kredite zu finanzieren und die Einnahmen auch der Inflation unterliegen, ist der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Hebesatz etwas - und auch in den Bürgern zumutbarem Rahmen - auf 400 Punkte zu erhöhen. Dies bringt etwa 200.000 EUR Mehreinnahmen jährlich

3. Wie wird der Überschuss genutzt?

Dieser Betrag von 200.000 EUR geht in den Haushalt der Gemeinde ein.