Ottobrunn: Erfolgreicher Antrag - Auch kleinere Bauvorhaben künftig im Bauausschuss

08. Dezember 2018

Für etwa die halbe Fläche Ottobrunns gelten Bebauungspläne, die genau festlegen, wo wieviel gebaut werden darf. Soll ein solcher Bebauungsplan geändert werden, wird dies mehrfach intensiv im Bauausschuss behandelt.

Bauvorhaben auf einem Grundstück, das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, werden nach § 34 BauGB behandelt. Demzufolge müssen sie sich in die Umgebung "einfügen" - ein auslegungsbedürftiges Kriterium, das Entscheidungsspielräume eröffnet.
Ein vom Gemeinderat für diese Vorhaben erlassener "Baudichteplan", der auch hier ein Höchstmaß der Bebauung festlegte, hat sich vor zwei Jahren als ungültig erwiesen.

Seitdem kann man an verschiedenen Stellen Ottobrunns intensive Bauaktivitäten beobachten. Mit diesen wurde jedoch bislang weder der Gemeinderat noch der Bauausschuss befasst, soweit weniger als 10 Wohneinheiten gebaut oder bei sonstigen Vorhaben weniger als 1 Mio € verbaut wurden. So sah es die bisher geltende Geschäftsordnung des Gemeinderats vor.

Die SPD hat nun gemeinsam mit der Fraktionsgemeinschaft Grüne-ödp erfolgreich beantragt, auch die kleinen Bauvorhaben im Gremium zu behandeln, sofern es sich um Neubauten handelt.
Der Gemeinderat hat eine entsprechende Änderung seiner Geschäftsordnung am 19.12.2018 beschlossen.

Der Münchener Merkur hat am 7.1.2019 berichtet.

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